Wussten Sie schon…

  • Mit Pflegegrad haben Sie das Recht auf regelmäßige Pflegeberatung. Mit den Pflegegraden 2 bis 5 ist diese Beratung unter Umständen sogar verpflichtend damit Ihr Pflegegeld nicht gekürzt oder gestrichen wird. Für die Pflegegrade 2 und 3 ist die Beratung halbjährlich möglich und ggf. notwendig und für die Pflegegrade 4 und 5 einmal im Quartal. Auch mit dem Pflegegrad 1 gibt es einmal im Jahr die Möglichkeit die Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
  • Hausnotrufsysteme können das Leben sicherer machen. Bereits ab Pflegegrad 1 beteiligt sich Ihre Krankenkasse an so einem System. Gerade in der Häuslichkeit und ohne die regelmäßige Unterstützung durch einen Pflegedienst kann so ein System nicht nur die zu pflegende Person „beschützen“, sondern auch die Angehörigen beruhigen.
  • Ob Mietwohnung oder Eigenheim, schon ab Pflegegrad 1 ist es möglich eine Beteiligung der Krankenkasse zu erhalten um teilweise gefährliche Stolperfallen im eigenen Zuhause zu beseitigen. Dazu gehören z.B. das Entfernen von Türschwellen, eine erhöhte Toilette ggf. mit Haltegriff oder der Umbau der Badewanne zur Dusche.

Wir sind gerne für Sie da – Sprechen Sie uns an.