Wussten Sie schon…

  • Der Entlastungsbetrag sammelt sich an, wenn er nicht abgerufen wird. Sie können maximal im Jahr 1.500,00 € „ansparen“.
    Vorsicht allerdings, es gibt Ereignisse, wo diese Gelder ersatzlos verfallen. Sollten Sie in eine dauerhafte vollstationäre Unterbringung umziehen wie z.B. ein Pflegeheim oder ein Hospiz, verfällt das Guthaben, das bis zum Umzug angesammelt war.
    Wenn so ein Umzug planbar ist, nutzen Sie den Entlastungsbetrag doch dafür, diesen Umzug und das was damit zusammenhängt einfacher zu machen.
  • Bei einem Umzug in eine Pflegewohngruppe können Sie den Entlastungsbetrag weiter nutzen, sie erhalten sogar auf Antrag bei Ihrer Pflegekasse einen Wohngruppenzuschlag von monatlich 214,- EUR.
  • Bei stationären Krankenhausaufenthalten verfällt Restguthaben nicht, sondern ruht im Prinzip nur. Abrufbar ist der Entlastungsbetrag ausschließlich in der Häuslichkeit.
  • Bei stationären Krankenhausaufenthalten wird ja davon ausgegangen, dass es wieder eine Entlassung in die Häuslichkeit gibt.
  • Der Countdown beginnt ab diesem Monat (Januar). Nicht abgerufene Beträge aus dem Entlastungsbetrag aus 2022 verfallen in 6 Monaten (30.06.2023).
    Wenn keine größeren Projekte anstehen wie beispielsweise ein Ausflug, Renovierung oder ggf. Umbaumaßnahmen wo Sie Unterstützung im Alltag gebrauchen können, wären regelmäßige Unterstützungen sinnvoll, um mögliches vorhandenes Guthaben Stück für Stück abzubauen.

Wir sind gerne für Sie da – Sprechen Sie uns an.