Wussten Sie schon…

  • …dass Ihnen bereits ab dem Pflegegrad 1 mehr als nur der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich zusteht?
    Es gibt Zuschüsse, Hilfsmittel und Vergünstigungen, die nur auf Ihren Antrag warten.
  • …dass ab höherem Pflegegrad (2 bis 5), wenn für bestimmte Dinge im Leben mehr Hilfe nötig ist, die Unterstützung im Alltag ausgedehnt werden könnte. Hierfür stellt Ihre Pflegekasse Mittel zur Verfügung, um Ihnen das Leben in den eigenen vier Wänden länger zu ermöglichen.
  • …dass der Entlastungsbetrag der einzige „Topf“ ist, der jeden Monat aufgefüllt und nicht geleert wird. Hier sammeln sich die Gelder von einem ganzen Jahr an, wenn sie nicht abgerufen werden. Allerdings verfällt sämtliches Guthaben aus 2022 am 30.06.2023. Nutzen Sie die Gelegenheit, dieses noch zu verbrauchen.
  • …dass anders als beim Entlastungsbetrag fast alle anderen Mittel unmittelbar verfallen, wenn sie ungenutzt bleiben.

Wir sind gerne für Sie da – Sprechen Sie uns an.