Wussten Sie schon? Diese Pflegeleistungen stehen Ihnen wirklich zu!
Viele Seniorinnen und Senioren schöpfen ihre gesetzlich zustehenden Pflegeleistungen nicht vollständig aus – oft, weil Informationen fehlen oder Fristen unbemerkt verstreichen. Dabei können schon ab Pflegegrad 1 wertvolle Entlastungen im Alltag beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1: Mehr als nur 125 Euro monatlich
Wussten Sie, dass Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 mehr zusteht als nur der bekannte Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat?
Welche Leistungen gibt es ab Pflegegrad 1?
-
Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Putzhilfe, Einkaufshilfe)
-
Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
-
Unterstützung bei der Alltagsbewältigung durch qualifizierte Betreuungskräfte
Diese Leistungen müssen beantragt werden – aber viele Pflegebedürftige wissen das gar nicht.
Pflegegrade 2 bis 5: Alltagsunterstützung deutlich ausweiten
Mit steigendem Pflegegrad wächst auch der Anspruch auf finanzielle und praktische Hilfe.
Was ist zusätzlich möglich?
-
Regelmäßige Betreuung zu Hause
-
Hilfe bei Körperpflege, Mahlzeiten und Mobilität
-
Unterstützung bei Arzt- oder Apothekenbesuchen
-
Förderung sozialer Teilhabe – z. B. Begleitung zu Veranstaltungen
Ihre Pflegekasse stellt dafür zusätzliche Mittel bereit. Wir helfen Ihnen, diese Leistungen individuell zu beantragen und einzusetzen.
Der Entlastungsbetrag – ein besonderer „Geldtopf“
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € ist eine Besonderheit im Pflegeleistungssystem.
Das sollten Sie unbedingt wissen:
-
Der Betrag wird monatlich aufgestockt, auch wenn er nicht genutzt wird.
-
Es sammelt sich ein ganzes Jahresguthaben an, das Sie flexibel verwenden können.
-
Allerdings: Nicht verbrauchte Beträge verfallen – zum Beispiel Restguthaben aus 2022 am 30.06.2023.
Deshalb: Jetzt handeln, bevor Leistungen verloren gehen.
Achtung – Viele Leistungen verfallen bei Nichtnutzung
Anders als der Entlastungsbetrag verfallen nahezu alle anderen Pflegeleistungen sofort, wenn sie nicht beantragt oder genutzt werden. Das betrifft z. B.:
-
Verhinderungspflege
-
Kurzzeitpflege
-
Sachleistungen zur Unterstützung im Alltag
Unser Tipp: Lassen Sie sich regelmäßig beraten, um keine Gelder zu verschenken.
Warten Sie nicht, bis es zu spät ist.
Viele Leistungen sind an Fristen gebunden oder müssen aktiv beantragt werden. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie oder Ihre Angehörigen alle Chancen nutzen – für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.
