Wussten Sie schon…? Diese Pflegeleistungen stehen Ihnen wirklich zu!

Viele Senioren und ihre Angehörigen wissen nicht, welche Unterstützungsleistungen ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zustehen. Dabei verschenken jedes Jahr Tausende Haushalte finanzielle Hilfe, Hilfsmittel und Entlastungsangebote, die den Alltag erheblich erleichtern können. Wir von der Seniorenhilfe Schwerin zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben – und wie Sie das Beste aus Ihrer Pflegesituation herausholen.

Mehr als nur 125 Euro: Diese Leistungen sollten Sie kennen

Schon ab Pflegegrad 1: Entlastung und Zuschüsse möglich

Wussten Sie, dass Ihnen ab Pflegegrad 1 nicht nur der bekannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zusteht? Viele Pflegebedürftige haben Anspruch auf:

  • finanzielle Zuschüsse für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • kostenlose oder bezuschusste Pflegehilfsmittel

  • Unterstützung bei der Haushaltsführung

  • Alltagsbegleitung durch zertifizierte Anbieter

All das muss beantragt werden – wird aber leider oft übersehen. Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Gelder verfallen!

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Pflegegrade 2 bis 5: Mehr Hilfe für mehr Lebensqualität

Alltagshilfe individuell erweitern

Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der Anspruch auf Unterstützung. Besonders im Alltag kann das eine enorme Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige sein. Die Pflegekasse stellt hier zusätzliche Mittel bereit, z. B. für:

  • regelmäßige Betreuung zu Hause

  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen

  • Unterstützung bei Freizeitaktivitäten

Diese Maßnahmen ermöglichen es vielen Senior:innen, länger selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben – ein Ziel, das wir gemeinsam mit Ihnen erreichen möchten.

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Achtung Fristen: So vermeiden Sie den Verlust Ihrer Ansprüche

Entlastungsbetrag wird monatlich aufgestockt

Der Entlastungsbetrag ist einzige Leistung, die monatlich aufgestockt und nicht automatisch verfällt. Heißt: Wenn Sie ihn nicht nutzen, sammelt er sich an – und kann am Ende des Jahres eine schöne Summe ergeben.

Aber Achtung: Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr verfallen – z. B. 2022er Beträge am 30.06.2023. Deshalb: Rechtzeitig informieren und einsetzen!

Andere Leistungen: Sofort verfallen bei Nichtnutzung

Im Gegensatz dazu sind viele andere Pflegeleistungen nicht übertragbar. Was nicht genutzt wird, ist unwiderruflich verloren. Umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten zu kennen – wir helfen Ihnen dabei!

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Lassen Sie kein Geld liegen – Wir beraten Sie persönlich!

Jeder Euro kann den Alltag erleichtern. Ob Pflegegrad 1 oder 5: Es gibt viele Wege, wie Sie Ihre Eigenständigkeit und Lebensqualität sichern können – wir begleiten Sie dabei.